Jeder kann die Leistungen einer Privatpraxis in Anspruch nehmen
Privatpraxis heißt, dass eine Abrechnung über eine Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist, da wir keine vertragsärztliche Praxis sind. Meine Behandlungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte direkt mit Ihnen abgerechnet. Ihre Kosten bekommen Sie dann entweder von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet oder teilweise von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie als gesetzlich Versicherter für das laufende Jahr die Kostenerstattung gewählt haben.
Einige private Krankenversicherer zeigen ein abweisendes Erstattungsverhalten bei naturheilkundlichen Verfahren und Medikamenten. Manchmal wird dies mit medizinisch irrelevanten Argumenten begründet. Manche Privatversicherer gehen – ähnlich wie die Gesetzlichen – soweit, keine Medikamente mehr zu erstatten, die nicht verschreibungspflichtig sind. Wegen solch fragwürdiger Regeln müssen Sie davon ausgehen, dass einige der von mir empfohlenen Medikamente von Ihrer privaten Krankenversicherung möglicherweise nicht erstattet werden. Zwar verfüge ich über große Erfahrung mit dem Erstattungsgebahren der Versicherer, aber leider kann ich Ihnen nicht immer im Voraus sagen, welche Medikamente mit Sicherheit erstattet werden.
Welche Kosten im Einzelnen erstattet werden, sollten Sie jedoch immer vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfragen, denn in vielen Fällen bekommen Sie keine Erstattung. Die Inanspruchnahme einer Privatärztin ist dann vergleichbar mit den sogenannten „IgeL-Leistungen“. Das sind Leistungen eines Vertragsarztes außerhalb der Bestimmungen der Gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten Sie komplett selbst tragen.
Für weitere Fragen zur Kostenerstattung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine e-Mail, wir beantworten gerne Ihre Fragen.